Aufrechterhaltung Ihrer APW-Mitgliedschaft

Zur Aufrechterhaltung Ihrer APW-Mitgliedschaft bedarf es des Nachweises von 250 Fortbildungspunkten. Diese sind innerhalb von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt APW-Ernennung zu erzielen.

Sie können Ihre Fortbildungspunkte mit nachfolgendem Schlüssel zusammentragen:
•    60% (150 Punkte) bei der APW, DGZMK und ihren Kooperationspartnern
•    40 % (100 Punkte) bei allen Veranstaltern, die die Leitsätze der BZÄK/DGZMK anerkennen

 

  Rechenbeispiel Fortbildungsjahre


  Antragsformular für APW-Anschlusszertifikat


 

Re-Zertifizierung Ihrer Qualifikation

Die Aufrechterhaltung Ihrer erworbenen Zertifizierung (Re-Zertifizierung) bedarf es auch des Nachweises von 250 Fortbildungspunkten. Diese sind innerhalb von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt Ihrer Zertifizierung zu erzielen und bei der Fachgesellschaft einzureichen.

Grundsätzlich werden zur Re-Zertifizierung auch Fortbildungen in fachfremden Gebieten anerkannt, dies allerdings nur bis max. 40% der Gesamtpunktzahl. 60% der benötigten Punktzahl sollten im zertifizierten Fachgebiet nachgewiesen werden.

Sie können Ihre Fortbildungspunkte mit nachfolgendem Schlüssel zusammentragen:

  • 60% (150 Punkte) bei der APW, DGZMK und ihren Kooperationspartnern
  • 40 % (100 Punkte) bei allen Veranstaltern, die die Leitsätze der BZÄK/DGZMK anerkennen
  • 60% der gesamten Fortbildungen müssen im zertifizierten Fachgebiet erfolgen

 

  Rechenbeispiel Fortbildungsjahre
 

  Antrag Rezertifizierung AKPP
 

  Antrag Rezertifizierung Allgemeine ZMK


  Antrag Rezertifizierung DGAZ
 

  Antrag auf Rezertifizierung DGÄZ
 

  Antrag auf Rezertifizierung DGET_DGZ
 

  Antrag auf Rezertifizierung DGFDT Bruxismus
 

  Antrag auf Rezertifizierung DGFDT
 

  Antrag auf Rezertifizierung DGKiZ