Zahnärztliche Prothetik

Eine Prothese (von altgriechisch: πρό (pro) „vor, anstatt" und ϑέσις (thesis) „das Setzen, Stellen") bezeichnet in der Medizin den Ersatz von Gliedmaßen, Organen oder Organteilen durch künstlich geschaffene, funktionell ähnliche Produkte.

Die zahnärztliche Prothetik ist ein medizinisches Fachgebiet und befasst sich als Teilgebiet der Zahnmedizin schwerpunktmäßig mit der klinischen Betreuung und der oralen Rehabilitation bei fehlenden Zähnen oder ausgeprägter Zahnhartsubstanzschädigung. Sie schließt alle damit zusammenhängenden biologischen, funktionellen, psychosozialen, materialkundlichen und technologischen Aspekte ein. Die zahnärztliche Prothetik deckt  in enger interdisziplinärer Kooperation auch Fragen langfristiger Betreuungsstrategien ab. Im Vordergrund steht ein patientenzentrierter präventiver, auf Gesundheitsnutzen ausgerichteter Ansatz. Dieser wird ganzheitlich verstanden und zielt neben dem Ersatz fehlender Zähne insbesondere auch auf den Erhalt der oralen Strukturen ab.

 

Die zahnärztliche Prothetik ist von der Diagnostik über die Therapie bis zur Nachsorge und einschließlich der Prävention das klassische interdisziplinäre Teilgebiet der Zahnmedizin. Sie steht folglich in sehr enger Beziehung zur Zahnerhaltung, Endodontologie, Parodontologie, Implantologie, zahnärztlichen Chirurgie, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik und Funktionstherapie, Alterszahnheilkunde, Werkstoffkunde u.a.m.

 

In der DGZMK wird das Fachgebiet durch die Deutsche Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien e.V. (DGPro) vertreten.

 

Leitlinien: Implantatprothetische Versorgung des Zahnlosen Oberkiefers; Festsitzender Zahnersatz für zahnbegrenzte Lücken

 

Masterstudiengang  „Zahnmedizinische Prothetik" an der Universität Greifswald; Spezialist für Prothetik der DGPro; Fortgebildeter Gutachter der DGPro; Curriculum Prothetik der APW in Zusammenarbeit mit der DGPRo