Aufrechterhaltung Ihrer APW-Mitgliedschaft

Zur Aufrechterhaltung Ihrer APW-Mitgliedschaft bedarf es des Nachweises von 250 Fortbildungspunkten. Diese sind innerhalb von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt APW-Ernennung zu erzielen.

Sie können Ihre Fortbildungspunkte mit nachfolgendem Schlüssel zusammentragen:
•    60% (150 Punkte) bei der APW, DGZMK und ihren Kooperationspartnern
•    40 % (100 Punkte) bei allen Veranstaltern, die die Leitsätze der BZÄK/DGZMK anerkennen

 

  Rechenbeispiel Fortbildungsjahre


  Antragsformular für APW-Anschlusszertifikat


 

Re-Zertifizierung Ihrer Qualifikation

Die Aufrechterhaltung Ihrer erworbenen Zertifizierung (Re-Zertifizierung) bedarf es auch des Nachweises von 250 Fortbildungspunkten. Diese sind innerhalb von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt Ihrer Zertifizierung zu erzielen und bei der Fachgesellschaft einzureichen.

Grundsätzlich werden zur Re-Zertifizierung auch Fortbildungen in fachfremden Gebieten anerkannt, dies allerdings nur bis max. 40% der Gesamtpunktzahl. 60% der benötigten Punktzahl sollten im zertifizierten Fachgebiet nachgewiesen werden.

Sie können Ihre Fortbildungspunkte mit nachfolgendem Schlüssel zusammentragen:

  • 60% (150 Punkte) bei der APW, DGZMK und ihren Kooperationspartnern
  • 40 % (100 Punkte) bei allen Veranstaltern, die die Leitsätze der BZÄK/DGZMK anerkennen
  • 60% der gesamten Fortbildungen müssen im zertifizierten Fachgebiet erfolgen

 

  Rechenbeispiel Fortbildungsjahre
 

  Antrag Rezertifizierung AKPP
 

  Antrag Rezertifizierung Allgemeine ZMK


  Antrag Rezertifizierung DGAZ
 

  Antrag auf Rezertifizierung DGÄZ
 

  Antrag auf Rezertifizierung DGET
 

  Antrag auf Rezertifizierung DGFDT Bruxismus
 

  Antrag auf Rezertifizierung DGFDT
 

  Antrag auf Rezertifizierung DGKiZ