Das Fortbildungssiegel der DGZMK

Die DGZMK hat mit Beschluss des Vorstandes vom 9.10.2001 auf ihrer Jahrestagung in Mannheim die Einführung eines Fortbildungssiegels auf den Weg gebracht. Das inzwischen gemeinsame Fortbildungssiegel der DGZMK und BZÄK ist Bestandteil des freiwilligen Fortbildungsnachweises. Damit kann jedes DGZMK-Mitglied seine Aktivitäten dokumentieren. Dieses System kann, wenn gewünscht, auch zum gleichzeitigen Nachweis im Rahmen der Pflichtfortbildung verwendet werden.

Basis des erstmalig 2005 ausgestellten Siegels ist ein gemeinsamer Punktekatalog, in der aktualisierten Fassung verabschiedet am 15.06.2013.  
Sobald Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Mitglieder der DGZMK sind, über einen Zeitraum von drei Jahren 150 Fortbildungspunkte erlangt haben, können sie das Fortbildungssiegel bei der DGZMK erstmalig beantragen. Anschließend kann das Siegel jährlich mittels Folgeantrag verlängert werden. Voraussetzung dafür sind 50 Fortbildungspunkte in den vergangenen zwölf Monaten.

 

 

 

Formular zur Beantragung des Siegels

 

Leitsätze

Aktuelles

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06.05.2026
Es handelt sich um das Update der bestehenden Leitlinie „Diagnostik und Behandlung des Bruxismus“ aus dem Jahr 2019. Die Aktualisierung basiert auf einer systematischen Literaturrecherche vom...
Aktualisierte S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva (inkl. Bisphosphonate)“ veröffentlicht
05.05.2026
Die S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva (inkl. Bisphosphonate)“ ist nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen...